Aktuelles
Informationen rund um die
4,5%-Honorarkürzung
Wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren haben, wurde das Gehalt von Psychotherapeut:innen in Deutschland nach Forderungen des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen um 4,5% gekürzt. Das bedeutet für niedergelassene Psychotherapeut:innen mit Kassensitz (Kassensitze setzen die Behandlung von GKV Patient:innen voraus) neben finanzieller Einbußen und mangelnder Wertschätzung ggü. dem Thema der psychischen Gesundheit auch, dass gesetzlich versicherte Patient:innen womöglich in Zukunft zu einem noch geringeren Anteil behandelt werden können, um die Kürzungen ausgleichen zu können - und das vor dem Hintergrund der bereits jetzt schon schwierigen Versorgung von Erkrankten und der immer steigenden Nachfrage.
Gleichzeitig sind die Gehälter der Vorstände der Krankenkassen gestiegen (zw. 2,5-6%) während Psychotherapeut:innen unter allen ärztlichen Berufsgruppen die Gruppe sind, die ohnehin die geringsten Gehälter erhalten. Diese zusätzliche Kürzung wird mit der Einsparung von Kosten begründet (es geht um 0,05%) ohne zu berücksichtigen, dass enorme Kosten langfristig entstehen werden, wenn psychisch Erkrankte unbehandelt bleiben.

Behauptungen, dass die Gehälter von Psychotherapeut:innen in den letzten 10 Jahren überproportional gestiegen sind im Vergleich zu anderen Facharztgruppen sind leider unvollständig - es wird nicht erwähnt, dass dies auf Basis von Urteilen des Bundessozialgerichts rechtlich angeordnet wurde. Die Gehälter von Psychotherapeut:innen lagen nämlich immer wieder unter der gesetzlich vorgeschriebenenen Mindesthonorierung. Eine Lohnsteigerung von 52% innerhalb der letzten 10 Jahre weist leise darauf hin, dass unsere Berufsgruppe die letzten Jahre unterdurchschnittlich wenig Honorar erhalten hat. Zum Vergleich: der gesetzliche Mindestlohn ist 2015 eingeführt worden und seitdem um ca. 63,5% erhöht worden. Auch dies kann als überproportionale Steigerung bezeichnet werden, dabei geht es hier weiterhin um einen Mindestbetrag an Vergütung, also eine Untergrenze.
Weitere Veränderungsideen der Krankenkassen (z.B. Kürzung von Stundenkontingenten, die Einführung der sogenannten Budgetierung als Begrenzungsmaßnahme von Leistungen) besorgen unsere Berufsgruppe. Es geht vor allem auf Kosten derer, die Hilfe suchen, schwer erkrankt sind und damit Psychotherapie erst recht benötigen. Behandlung & Genesung benötigt Zeit, Raum & Beziehung, individualisiert und in Abhängigkeit der Symptomschwere und -komplexität. Wirtschaftliche Entscheidungen wirken sich auch gesellschaftlich aus. Wer ist es wert behandelt zu werden? Welche Leistungen dürfen im Rahmen unserer Solidargemeinschaft bezahlt werden? Welche Gruppe verdient es, Unterstützung zu erhalten?
Diese Entwicklungen verärgern und besorgen uns Psychotherapeut:innen. Nicht nur, weil für uns dieser Beruf nicht irgendeine Tätigkeit ist, sondern auch weil wir uns unserer Verantwortung in der Arbeit mit vulnerablen Menschen sehr bewusst sind und wir effektiv helfen und Entscheidungen treffen möchten, die für unsere Patient:innen sinnvoll, nützlich und langfristig hilfreich sind. Wir selbst möchten weder lange Wartelisten noch eine Ungleichbehandlung von Menschen abhängig von ihrer Versicherung oder eine Einführung von Zuzahlungen. Diese Kürzungen erschweren uns die Arbeit - inhaltlich, strukturell, finanziell. Sie symbolisieren auch die mangelnde Priorisierung eines so wichtigen Themas wie der mentalen Gesundheit. Dies wird allerdings erst dann spürbar bedeutsam, wenn man selbst oder Angehörige davon betroffen sind.
Es ist schwer nachvollziehbar, dass eine überwiegend weibliche Berufsgruppe nach einer Gehaltsverhandlung mit einer Kürzung entlassen wird - nach 5 Jahren Studium, nach 5 Jahren Fachweiterbildung, somit 10 Jahren unzureichender Vergütung und Weiterbildungskosten, um dann nach Erhalt der staatlichen Zulassung auch noch den verpflichtenden Kauf eines Kassensitzes in fünf- bis sechsstelliger Summe zu tätigen, wenn man als Psychotherapeut ambulant Menschen versorgen möchte. Wer diesen beruflichen Weg einschlägt, wird selten durch wirtschaftliche Interessen angetrieben. Diesen Beruf können wir jedoch nur weiter ausführen, wenn er sich für uns lohnt und unsere eigene psychische Gesundheit nicht gefährdet.
Der Vorstand der kassenärztlichen Bundesvereinigung möchte Klage gegen die Kürzung einreichen. Sie als Patient:in können uns durch die Teilnahme an Demonstrationen und Petitionen gerne unterstützen. Auf der Seite des Aktionsbündnis Psychotherapie können Sie sich darüber näher informieren. In Münster ist die Demonstration für den 18.04.2026 um 11 Uhr am Hauptbahnhof geplant.

Qualitätssicherung im
Gesundheitssystem
Relevant für GKV-Patient:innen
In NRW wird derzeit ein neues Verfahren zur Sicherung der Qualität in der ambulanten Psychotherapie erprobt bevor entschieden wird, es bundesweit einzusetzen. Wenn Sie sich entscheiden, bei Ihrer Krankenkasse eine Richtlinientherapie zu beantragen, werden sowohl von Ihnen als Patient:in als auch von mir als Psychotherapeutin Daten zur Therapie erhoben und ausgewertet.
Ihnen wird hierfür ein Fragebogen nach Therapieende zugeschickt, den Sie nicht ausfüllen müssen, aber können. Es existiert jedoch eine gesetzliche Verpflichtung, dass Ihre Adresse sowie die weiteren behandlungsspezifischen Daten an eine Stelle weitergeleitet wird, die den Fragebogenversand durchführt, wenn Ihre Therapie Ihrer Krankenkasse als beendet angezeigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie hier und können Sie in Ruhe nachlesen. Ich mache Sie zu Beginn der Therapie jedoch auch nochmal darauf aufmerksam.
Den Patientenfragebogen finden Sie hier. Die Inhalte, auf denen die Fragen basieren (z.B. das Besprechen von Zielen, die Aufklärung über Ihre Diagnose und mögliche Nebenwirkungen der Therapie, die Anwendung und Besprechung diagnostischer Testverfahren), sind Aspekte, die ich in meinen Therapien standardmäßig integriere. Sollten bei Ihnen offene Fragen bestehen oder Sie den Eindruck haben, dass wichtige Aspekte nicht abgedeckt sind, möchte ich Sie ermutigen, dies in die Therapie miteinzubringen. Der regelmäßige offene Austausch - auch über die Therapie, ihren Verlauf und Ihre Zufriedenheit - ist die Grundlage unserer Arbeitsbeziehung und beeinflusst damit auch die Qualität Ihrer Therapie.

Die elektronische Patientenakte
Bisher wurde eine elektronische Patientenakte (ePA) nur auf Wunsch einer versicherten Person angelegt. Seit Januar 2025 erhalten alle Menschen mit elektronischer Gesundheitskarte eine ePA, sofern sie gegenüber ihrer Krankenkasse nicht aktiv widersprochen haben. Private Krankenversicherungen dürfen die ePA ebenfalls nach dem Widerspruchsprinzip anbieten, eine privat versicherte Person erteilt dann bestimmte Zugriffsberechtigungen über eine App mit ePA Funktion.
Diese elektronische Patientenakte (ePA)...
- enthält sämtliche Daten, die im Kontext medizinischer Leistungen gesammelt und digital eingetragen worden sind. Leistungserbringereinrichtungen sind z.B. Krankenhäuser, Praxen, Apotheken. Die Art der Daten sind z.B. Diagnosen, Befunde, Laborwerte, Medikation, Arztbriefe, Abrechnungsziffern etc.
- gibt Leistungserbringenden Zugriff auf all diese medizinischen Informationen, wenn Sie als Patient:in der ePA nicht widersprechen oder den Zugriff verwalten.
- ist eine von Ihnen geführte digitale Akte: d.h. Sie entscheiden, wer über welche Informationen erfahren darf.
- ist nicht verpflichtend: Sie können der Erstellung einer ePA widersprechen und sich an Ihre Krankenkasse werden. Ihre Abrechnungsdaten können Sie meist auch ohne epa von Ihrer Krankenkasse digital oder postalisch anfordern. Einen Überblick über Ihre Medikamente können Sie auch ohne epa durch einen Medikationsplan ärztlich ausgehändigt erhalten.
- soll eine versicherte Person durch den ermöglichen Informationsaustausch besser unterstützen können (z.B. bei der Anamnese, Diagnostik und Behandlung an sich), weil Behandler:innen gebündelt Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente oder Vorbehandlungen erhalten.
- kann Risiken beinhalten.
- unterliegt im Falle von besonders sensiblen Daten (wie psychotherapeutischen Daten) einem gesonderten Widerspruchsrecht, das Versicherte direkt bei ihren Behandler:innen im Gespräch äußern können, um die Speicherung dieser Daten zu verhindern. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind verpflichtet, diese Widerspruchsmöglichkeit zu erklären und den Widerspruch zu dokumentieren.
Klicken Sie hier für eine kurze Information durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Wer wann wie Zugriff auf die ePA haben könnte, können Sie beispielsweise hier nachlesen. Über kritische Stimmen und Bedenken von Behandler:innenseite können Sie sich hier informieren. Da es gerade im Rahmen der Psychotherapie um sehr sensible, intime Daten und Diagnosen geht, ist es mir als Psychotherapeutin enorm wichtig, Sie über Ihre Rechte und Widerspruchs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuklären. Im Rahmen der Behandlung werden wir die ePA thematisieren. Falls Sie einer Übertragung Ihrer während der Psychotherapie gesammelten Daten in Ihre ePA nicht wünschen, wird Ihr Wunsch berücksichtigt. Auch unabhängig von einer Psychotherapie sollten Sie sich zu Ihrer Sicherheit überlegen, wie Sie zu der Erstellung einer ePA stehen.
📞 0152-52118147
Hinterlassen Sie bitte Ihren Namen & Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Die aktuellen telefonischen Sprechzeiten sind hier einsehbar.
📌 An den Speichern 4, 48157 Münster
Parkplätze genügend vorhanden, mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, Haltestelle "Holtmannsweg" o. "Coerde".
📧 kontakt(at)psychotherapiepraxis-hanna.de
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