Aktuelles
Downloads für Bestandspatient:innen
- Informationsblatt zur ambulanten Psychotherapie in meiner Praxis
- Biografischer Fragebogen
- Selbstbeobachtungsprotokoll
- Wochenprotokoll
- Aktivitätenliste
- für Privatversicherte/Beihilfe/Selbstzahler:innen: Behandlungsvertrag
Folgen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes

Wie Sie vielleicht in den Nachrichten gehört haben, sind 2026 politisch einige Entscheidungen getroffen, die u.a. das Budget und die Abrechnung von Psychotherapie als Kassenleistung betreffen. Das bedeutet für niedergelassene Psychotherapeut:innen mit einem vollen oder halben Kassensitz (Kassensitze setzen die Behandlung von Patient:innen voraus, die gesetzlich versichert sind) im Grunde eine Begrenzung ihrer Möglichkeiten, Patient:innen zu behandeln.
Neben finanzieller Einbußen der selbstständig tätigen Psychotherapeut:innen und der nun fehlenden Planbarkeit von Therapieplätzen (die Bedingungen sind immer noch nicht klar, unter denen wir ab dem 01.01.2027 behandeln dürfen) sind Sie als Patient:in und ich als Behandlerin durch diese politischen Entscheidungen und die damit verbundene Unsicherheit betroffen. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich mich jedoch darauf konzentrieren, wie wir mit diesen neuen Bedingungen umgehen und diese (mit-)gestalten können. Ich werde Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
Wenn Sie sich als Patient:in näher mit dem Thema und den Auswirkungen auseinandersetzen möchten, können sich auf der Seite des Aktionsbündnis Psychotherapie informieren.

Qualitätssicherung im
Gesundheitssystem
Relevant für GKV-Patient:innen
In NRW wird derzeit ein neues Verfahren zur Sicherung der Qualität in der ambulanten Psychotherapie erprobt bevor entschieden wird, es bundesweit einzusetzen. Wenn Sie sich entscheiden, bei Ihrer Krankenkasse eine Richtlinientherapie zu beantragen, werden sowohl von Ihnen als Patient:in als auch von mir als Psychotherapeutin Daten zur Therapie erhoben und ausgewertet.
Ihnen wird hierfür ein Fragebogen nach Therapieende zugeschickt, den Sie nicht ausfüllen müssen, aber können. Es existiert jedoch eine gesetzliche Verpflichtung, dass Ihre Adresse sowie die weiteren behandlungsspezifischen Daten an eine Stelle weitergeleitet wird, die den Fragebogenversand durchführt, wenn Ihre Therapie Ihrer Krankenkasse als beendet angezeigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie hier und können Sie in Ruhe nachlesen. Ich mache Sie zu Beginn der Therapie jedoch auch nochmal darauf aufmerksam.
Den Patientenfragebogen finden Sie hier. Die Inhalte, auf denen die Fragen basieren (z.B. das Besprechen von Zielen, die Aufklärung über Ihre Diagnose und mögliche Nebenwirkungen der Therapie, die Anwendung und Besprechung diagnostischer Testverfahren), sind Aspekte, die ich in meinen Therapien standardmäßig integriere. Sollten bei Ihnen offene Fragen bestehen oder Sie den Eindruck haben, dass wichtige Aspekte nicht abgedeckt sind, möchte ich Sie ermutigen, dies in die Therapie miteinzubringen. Der regelmäßige offene Austausch - auch über die Therapie, ihren Verlauf und Ihre Zufriedenheit - ist die Grundlage unserer Arbeitsbeziehung und beeinflusst damit auch die Qualität Ihrer Therapie.

Die elektronische Patientenakte
Bisher wurde eine elektronische Patientenakte (ePA) nur auf Wunsch einer versicherten Person angelegt. Seit Januar 2025 erhalten alle Menschen mit elektronischer Gesundheitskarte eine ePA, sofern sie gegenüber ihrer Krankenkasse nicht aktiv widersprochen haben. Private Krankenversicherungen dürfen die ePA ebenfalls nach dem Widerspruchsprinzip anbieten, eine privat versicherte Person erteilt dann bestimmte Zugriffsberechtigungen über eine App mit ePA Funktion.
Diese elektronische Patientenakte (ePA)...
- enthält sämtliche Daten, die im Kontext medizinischer Leistungen gesammelt und digital eingetragen worden sind. Leistungserbringereinrichtungen sind z.B. Krankenhäuser, Praxen, Apotheken. Die Art der Daten sind z.B. Diagnosen, Befunde, Laborwerte, Medikation, Arztbriefe, Abrechnungsziffern etc.
- gibt Leistungserbringenden Zugriff auf all diese medizinischen Informationen, wenn Sie als Patient:in der ePA nicht widersprechen oder den Zugriff verwalten.
- ist eine von Ihnen geführte digitale Akte: d.h. Sie entscheiden, wer über welche Informationen erfahren darf.
- ist nicht verpflichtend: Sie können der Erstellung einer ePA widersprechen und sich an Ihre Krankenkasse werden. Ihre Abrechnungsdaten können Sie meist auch ohne epa von Ihrer Krankenkasse digital oder postalisch anfordern. Einen Überblick über Ihre Medikamente können Sie auch ohne epa durch einen Medikationsplan ärztlich ausgehändigt erhalten.
- soll eine versicherte Person durch den ermöglichen Informationsaustausch besser unterstützen können (z.B. bei der Anamnese, Diagnostik und Behandlung an sich), weil Behandler:innen gebündelt Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente oder Vorbehandlungen erhalten.
- kann Risiken beinhalten.
- unterliegt im Falle von besonders sensiblen Daten (wie psychotherapeutischen Daten) einem gesonderten Widerspruchsrecht, das Versicherte direkt bei ihren Behandler:innen im Gespräch äußern können, um die Speicherung dieser Daten zu verhindern. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind verpflichtet, diese Widerspruchsmöglichkeit zu erklären und den Widerspruch zu dokumentieren.
Klicken Sie hier für eine kurze Information durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Wer wann wie Zugriff auf die ePA haben könnte, können Sie beispielsweise hier nachlesen. Über kritische Stimmen und Bedenken von Behandler:innenseite können Sie sich hier informieren. Da es gerade im Rahmen der Psychotherapie um sehr sensible, intime Daten und Diagnosen geht, ist es mir als Psychotherapeutin enorm wichtig, Sie über Ihre Rechte und Widerspruchs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuklären. Im Rahmen der Behandlung werden wir die ePA thematisieren. Falls Sie einer Übertragung Ihrer während der Psychotherapie gesammelten Daten in Ihre ePA nicht wünschen, wird Ihr Wunsch berücksichtigt. Auch unabhängig von einer Psychotherapie sollten Sie sich zu Ihrer Sicherheit überlegen, wie Sie zu der Erstellung einer ePA stehen.
📞 0152-52118147
Hinterlassen Sie bitte Ihren Namen & Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Die aktuellen telefonischen Sprechzeiten sind hier einsehbar.
📌 An den Speichern 4, 48157 Münster
Parkplätze genügend vorhanden, mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, Haltestelle "Holtmannsweg" o. "Coerde".
📧 kontakt(at)psychotherapiepraxis-hanna.de
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